Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Seit dem 01. Januar 2024 unterliegen alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden (inkl. LeiharbeiterInnen) dem LkSG.

Das LkSG verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten, zur Achtung von Menschenrechten und Umweltaspekten. Gemäß den gesetzlichen Anforderungen hält sich auch die DSV-Gruppe an die Pflichten des LkSG und setzen es bei uns wie folgt um:

Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und/oder Umweltverstöße in den eigenen Geschäftsbereichen oder entlang der eigenen Lieferkette entgegenzunehmen, hat die DSV-Gruppe ein Beschwerdeverfahren eingerichtet.

Beschwerden im Zusammenhang mit dem LkSG können uns unter dem Link Meldestelle, welcher auch ganz am Ende unserer Startseite zu finden ist, eingereicht werden.

Die Details zum weiteren Ablauf nach Eingang einer Meldung ist unter o.g. Link unter dem Punkt VERFAHRENSHINWEISE LESEN zu finden.

Grundsatzerklärung & Festlegung der Verantwortlichkeiten

Die DSV-Gruppe hat nach Abschluss der Risikoanalysen eine Eigenerklärung veröffentlicht.

Die zentrale Koordination und Überwachung der dort aufgeführten Inhalte zur Wahrung der Menschenrechte und Achtung der Umweltaspekte erfolgt durch die betriebsinterne Zuständigkeit des/der Beauftragten für Lieferkettencompliance. Nachzulesen ist die Eigenerklärung hier:

Weiterführende Informationen und Hintergründe zum LkSG finden Sie auf der Webpräsenz des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):