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Neue Regeln für Zu-Hause-Lader!

Das gibt es jetzt zu beachten: Seit dem 1. Januar 2026 ist die steuerfreie Erstattung von Ladestrom für Dienstwagen zu Hause nur noch mit kWh-genauem Nachweis möglich. Die bislang geltenden monatlichen Ladepauschalen entfallen vollständig. Arbeitgeber dürfen Ladekosten künftig ausschließlich für tatsächlich gemessene Strommengen steuerfrei erstatten.

Unternehmen sind damit gefordert, rechtzeitig geeignete Mess- und Abrechnungslösungen einzuführen. Mit S-eMobility stellen Sie sicher, dass private Dienstwagenladung auch ab 2026 eichrechtskonform, automatisiert und revisionssicher erfolgt.

Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Zum 1. Januar 2026 endete eine zentrale Vereinfachung bei der Elektromobilität:

Die bislang zulässigen monatlichen Ladepauschalen für das private Laden von Dienstwagen entfallen vollständig. Arbeitgeber können Ladestrom künftig nur noch steuerfrei erstatten, wenn die tatsächlich geladene Strommenge nachgewiesen wird.

Diese Änderung betrifft alle Unternehmen mit elektrischen oder teilelektrischen Dienstfahrzeugen, deren Nutzer ihre Fahrzeuge zu Hause laden.

Für Unternehmen sind @Home-Lösungen attraktiv, da die Fahrzeuge während nächtlicher Standzeiten zu günstigeren Konditionen geladen werden können, als sie in der Regel im öffentlichen Raum vorhanden sind.

Was ändert sich konkret?

Bis Ende 2025 konnten Arbeitgeber pauschale Beträge (z. B. 30 €, 50 € oder 70 € monatlich) steuerfrei erstatten – ohne Messung der geladenen Kilowattstunden. Seit dem 01. Januar 2026 gilt:

  • Steuerfreie Erstattung nur noch für tatsächlich geladene und gemessene kWh
  • Schätzungen, Eigenbelege oder Haushaltsstromzähler sind nicht zulässig
  • Ohne messbaren Nachweis wird eine Erstattung lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig

Die Vorgaben beruhen auf den Klarstellungen des Bundesministeriums der Finanzen.

Nachweispflicht: Messung der geladenen kWh

Damit Ladestrom zu Hause weiterhin steuerfrei erstattet werden kann, muss die geladene Energiemenge eindeutig und prüfbar mithilfe eines stationären oder mobilen Stromzählers erfasst werden. Zulässig sind u. a.:

  • Wallboxen mit entsprechendem integriertem Zähler (je nach Anwendungsfall MID oder eichrechtskonform)
  • separate Zwischenzähler für den Ladepunkt
  • fahrzeugseitige Messsysteme, sofern sie den Ladevorgang eindeutig abgrenzen. Hier bleiben etwaige Ladeverluste allerdings unberücksichtigt

Wichtig: Der Messwert muss exklusiv den Dienstwagen-Ladevorgang erfassen. Der normale Haushaltsstromzähler reicht hierfür nicht aus.

Zwei zulässige Abrechnungsmodelle ab 2026

Ist die geladene Strommenge erfasst, können Arbeitgeber zwischen zwei Erstattungswegen wählen.

Die Wahl der Abrechnungsmethode gilt für das gesamte Kalenderjahr und kann jährlich gewechselt werden. Beide Modelle sind steuerlich zulässig – Voraussetzung bleibt jedoch immer der kWh-Nachweis.

Erstattung der tatsächlichen Kosten

  • Abrechnung mit dem tatsächlichen Haushaltsstrompreis des Mitarbeiters
  • inklusive anteiligem Grundpreis
  • erfordert Stromrechnung bzw. Tarifnachweis als Originalbeleg

Erstattung über die neue amtlich festgelegte Strompreispauschale (bis 2030)

  • Abrechnung der geladenen Strommenge multipliziert mit einem bundeseinheitlichen kWh-Preis
  • Grundlage: Durchschnittspreis privater Haushalte laut Statistisches Bundesamt
  • für 2026: 34 Ct/kWh; muss jährlich neu ermittelt werden
  • kann je nach individuellem Tarif zu Über/Unterdeckung der Kosten beim Nutzer führen

Auch Sonderfälle sind in Zukunft klar geregelt

Warum jetzt Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen als Arbeitgeber besteht

Unternehmen, die bis Ende 2025 keine geeignete Mess- und Abrechnungslösung etabliert hatten, riskieren nun:

  • Verteuerung der Fahrzeug-Betriebskosten durch ausschließlich öffentliches Laden
  • steuerpflichtige Erstattungen
  • erhöhten manuellen Aufwand in Lohnbuchhaltung und Fuhrparkmanagement
  • Rückfragen oder Beanstandungen bei Lohnsteuer-Außenprüfungen
  • Gleichzeitig steigt der Abstimmungsbedarf mit den Dienstwagennutzern deutlich

Darum S-eMobility@Home

S-eMobility@Home ist ein Teil des S-eMobility-Lösungspakets. Mit diesem Rundum-sorglos-Paket bieten wir Ihnen einen ganzheitlichen Ansatz für das private Laden von Dienstwagen, das exakt auf die neuen Anforderungen ausgelegt ist:

  • Beschaffung Wallboxen bzw. Einbindung bestehender kompatibler Systeme für Ihre Dienstwagen-Nutzer
  • automatische, kWh-genaue Messung
  • zentrale Abrechnung über die S-eMobility-Plattform als Backendlösung
  • aufwandsarme Unterstützung beider Erstattungsmodelle (individueller Tarif oder Pauschale)
  • kein manueller Beleg- oder Excel-Prozess und Reduzierung interner Aufwände
  • revisionssichere Dokumentation für Lohnbuchhaltung und Prüfung

So bleibt das Laden daheim auch im Jahr 2026 komfortabel für Ihre Dienstwagennutzenden und rechtssicher für Sie als Arbeitgeber.