S-eMobility@HOme – FAQ
Mit S-eMobility@Home bieten wir Ihnen einen ganzheitlichen und maßgeschneiderten Ansatz für das private Laden von Dienstwagen, das exakt auf die Anforderungen Ihres Arbeitsgebers ausgelegt ist:
- Beschaffung Wallboxen bzw. Einbindung bestehender kompatibler Systeme für Ihre Dienstwagen-Nutzer
- exklusive Vorteilskonditionen für die Lade-Hardware führender Hersteller
- automatische, kWh-genaue Messung
- zentrale Abrechnung über die S-eMobility-Plattform als Backendlösung
- Erstattungsdaten werden dem Arbeitgeber automatisiert zur Verfügung gestellt
Werden Sie jetzt zum Zu-Hause-Lader!
Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um S-eMobility@Home finden Sie in diesen FAQs.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Mobility-Team gerne zur Verfügung.
- Beschaffung einer geeigneten Wallbox über die von der SEG vorgeschlagenen Beschaffungswege
- Abstimmung mit einem Elektriker Ihrer Wahl zur Installation
- Anmeldung beim Netzbetreiber in Abstimmung mit Ihrem Elektriker (die Anmeldung wird von den meisten Elektrikern mit angeboten)
Sie müssen mit Kosten für die Beschaffung, die Installation und die Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber rechnen. Sofern mit Ihrem Arbeitgeber nichts anderes vereinbart ist, sind diese Kosten von Ihnen zu tragen. Die Wallbox befindet sich damit in Ihrem Besitz und kann nach Ihrem Austritt aus dem Unternehmen am Montageort verbleiben. Unter Umständen fördert Ihr Arbeitgeber die Anschaffung der Wallbox für den Dienstwagen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.
Derzeit gibt es keine laufende Förderung für private Wallboxen/Wallboxen zur Dienstwagenladung auf Bundesebene.
Für Anwohner des Landes NRW: Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen
Bitte prüfen Sie die Förderbedingungen, ob Sie förderberechtigt sind. Die SEG trägt keine Gewähr für Vollständigkeit.
Nach erfolgreicher Anbindung einer Wallbox an das System erhält Ihr Arbeitgeber zu Beginn des Folgemonats eine Aufstellung Ihrer Ladungen mit dem Dienstwagen. Die Erstattung erfolgt dann hausintern durch Ihren Arbeitgeber. Der Preis des Stromtarifs muss durch einen Nachweis des Stromanbietervertrags belegt werden. Ein Eigenbeleg ist nicht zulässig.
VAY: Damit Ihr Arbeitgeber eine centgenaue Erstattung der Kosten tätigen kann, muss Ihr Strompreis über die eCharge+-App hinterlegt werden. Änderungen des Strompreises müssen Sie eigenständig über die App mitteilen.
HEC: Der Strompreis muss durch den Arbeitgeber im System hinterlegt werden, damit dieser eine centgenaue Erstattung der Kosten vornehmen kann. Änderungen des Strompreises müssen dem Arbeitgeber eigenständig mitgeteilt werden.
Die Wallbox ist an ein Backendsystem angebunden. Im System werden alle Ladedaten in Echtzeit erfasst und am Ende des Monats dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Für die Übertragung der Daten ist eine stets einwandfreie Internetverbindung erforderlich. Ohne Internetanbindung ist eine Einbindung in das System nicht möglich, sodass eine Erstattung der Stromkosten individuell mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden muss.
Grundsätzlich können auch bereits installierte Wallboxen genutzt werden. Diese müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Starten Sie den Lösungsfinder und überprüfen Sie mithilfe des Buttons „Eigenbestand“, ob Ihre Box den notwendigen Vorgaben entspricht.
Die Wallbox benötigt eine geeignete Stromzufuhr. Die Herstellung des Stromanschlusses muss mit einem Fachbetrieb vor Ort abgestimmt werden.
Außerdem wird eine Internetanbindung für die Wallbox benötigt. Dies kann auf folgende Weise erfolgen: – LAN-Kabel,
– WLAN oder
– Mobilfunk, abhängig vom Typ der Wallbox.
Gemäß § 14a ENWG müssen neu installierte Wallboxen vom Netzbetreiber steuerbar sein. Um dies zu ermöglichen, sind ggf. die Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers zu erfüllen. Es wird empfohlen, zusätzlich zur Stromversorgung ein Datenkabel in die Stromverteilung zu verlegen.
An einer geeigneten Wallbox können sowohl Dienst- als auch Privatfahrzeuge geladen werden. Zur Autorisierung der Wallbox sind verschiedene RFID-Chips zu nutzen. Über die Vaylens-App können Sie ebenfalls auswählen, ob Sie einen Dienstwagen oder ein Privatfahrzeug laden möchten. Private Ladevorgänge gehen nicht in die Ladestatistik ein, die Ihrem Arbeitgeber zur Erstattung der Stromkosten zur Verfügung gestellt wird.
Die Installation kann durch einen Elektriker Ihrer Wahl erfolgen. Wenn Sie die Wallbox über den Lösungsfinder beschaffen, erhalten Sie von uns eine vorkonfigurierte Wallbox. Diese muss nur noch von Ihrem Elektriker an den Strom (und ggf. ans Netzwerk) angeschlossen werden.
Alternativ kann auch eine Wallbox über Ihren Elektriker bezogen werden (s. Lösungsfinder > Fremdbeschaffung). Bitte beachten Sie dabei, dass der Elektriker die für die Abrechnung notwendige Einbindung der Software eigenständig gemäß den Vorgaben der SEG vornehmen muss. Für Fehler in der Anbindung an die Software, die durch den Elektriker verursacht wurden, übernimmt die SEG keine Gewähr.
Sie erhalten die Rechnung für die Wallbox von der SEG. Diese ist an die SEG zu bezahlen. Gleiches gilt für die Dienstleistung des Elektrikers. Sollte Ihr Arbeitgeber eine Kostenübernahme oder Bezuschussung vorsehen, reichen Sie die Rechnungen bitte intern bei Ihrem Arbeitgeber ein. Die Bezuschussung/Erstattung erfolgt dann direkt durch Ihren Arbeitgeber.
Die Wallbox bleibt auch bei einem Austritt aus dem Unternehmen in Ihrem Besitz.
Bitte stimmen Sie sich zunächst mit Ihrem Vermieter ab. Seit Ende 2020 haben Mieter ein gesetzliches Recht auf den Einbau einer Wallbox (Anspruch auf bauliche Veränderung gemäß § 554 BGB). Die Zustimmung des Vermieters ist zwar weiterhin nötig, darf aber nicht ohne triftigen Grund verweigert werden. Der Stellplatz muss gemietet sein. Die Kosten für Installation und Rückbau trägt in der Regel der Mieter, es sei denn, Sie treffen mit Ihrem Vermieter eine andere Vereinbarung.
Generell empfehlen wir, in Mehrfamilienhäusern eine einheitliche Lösung für alle Mieter anzuschaffen, um die Kompatibilität für die Leistungssteuerung sicherzustellen. Kommen Sie im Einzelfall gerne auf uns zu. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich geeigneter Systeme.
Sollte eine solche Lösung nicht gewünscht sein, kann eine Dienstwagen-Wallbox an den Wohnungszähler angeschlossen werden. Ein separater Zähler ist nicht zwingend erforderlich, da die Wallbox über einen integrierten Zähler verfügt. Die angebotenen Wallboxen sind grundsätzlich auch im Nachgang problemlos mit weiteren Wallboxen des gleichen Typs oder externen Lastmanagementsystemen vernetzbar.
Bei einem Austritt aus dem Unternehmen muss die SEG informiert werden. Sie haben die Möglichkeit, die Wallbox entweder „offline” weiterzunutzen oder sie in ein System Ihres neuen Arbeitgebers zu integrieren. Da die erforderlichen Maßnahmen zur Umstellung je nach Szenario und Wallbox-Typ sehr unterschiedlich sind, bitten wir Sie, persönlich mit dem Mobility-Team Kontakt aufzunehmen.
Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihren Arbeitgeber. Falls Ihrem Arbeitgeber die erforderlichen Daten nicht vorliegen, wird er mit der SEG in Kontakt treten. Das System der SEG stellt lediglich die Daten bereit und ist nicht für die Auszahlung der Stromkostenerstattung zuständig.
Bitte führen Sie zunächst einen Neustart des Geräts über die Sicherung der Wallbox durch. Zusätzlich sollten Sie überprüfen, ob ein Problem mit Ihrem Netzwerk vorliegt und die Box eventuell keine Internetverbindung hat (dies gilt nicht für Mobilfunk-Anbindungen). Wenn beide Maßnahmen keine Besserung herbeiführen, gilt:
- Wenn Sie eine Wallbox über die SEG bezogen haben, nutzen Sie bitte unseren Störungsmelder. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Sollten Sie eine Wallbox über den Elektriker/andere Quellen bezogen haben, ist im ersten Schritt eine Überprüfung durch Ihren Elektriker/Händler notwendig.